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Hinweise zur Batterieentsorgung

1. Rückgabe- und Rücknahmepflicht

Als Endnutzer sind Sie gesetzlich zur Rückgabe gebrauchter Batterien verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Standort in Rheinstetten (Versandadresse) in endnutzerüblicher Menge zurückgeben. Die Rücknahmepflicht erstreckt sich jedoch nicht auf Produkte mit eingebauter Altbatterie. Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz und die Altfahrzeug-Verordnung bleiben unberührt.
Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.
Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.

2. Pfandpflicht bei Fahrzeugbatterien

Wir sind verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Bei Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie sind wir zur Erstattung des Pfandes verpflichtet.
Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Vertreiber zurückgegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte, der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen des Endnutzers die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen.
Beim Kauf einer Fahrzeugbatterie über unseren Online-Shop, sind wir zur Erstattung des Pfandes bei Vorlage eines schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweises, der zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist, verpflichtet.

3. Altbatterieentsorgung

Auf Anfrage übernehmen wir die Entsorgung größerer Mengen an Altbatterien. Bitte setzen Sie sich hierzu persönlich mit uns in Verbindung.